|
Bei einer Umstellung der Anlagenbuchhaltung auf eine neu
zu installierende Software ist es sinnvoll, das bestehende Anlagevermögen
zunächst aufzuarbeiten, bevor es in die neue Software überspielt wird.
Erfahrungsgemäß sind im bestehenden Anlagevermögen noch
ältere Wirtschaftsgüter enthalten, die im Betrieb gar nicht mehr vorhanden
sind (z. B. durch Verschrottung oder Verkauf). Auch können durch
betriebliche Umstellungen die Zuordnung zu Kostenstellen oder
Produktionssystemen nicht mehr aktuell sein.
Auf Grundlage einer Maschinentaxe kann das Anlagevermögen
überprüft und aufgearbeitet werden.
Es wurden vom SV-Büro Preuß Anlagevermögen mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 200 Mio. überprüft, neu geordnet und
automatisch in die neue Software überspielt.
Zurück
|