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Firmenprofil | Aufarbeitung des Anlagevermögens

Bei einer Umstellung der Anlagenbuchhaltung auf eine neu zu installierende Software ist es sinnvoll, das bestehende Anlagevermögen zunächst aufzuarbeiten, bevor es in die neue Software überspielt wird.

Erfahrungsgemäß sind im bestehenden Anlagevermögen noch ältere Wirtschaftsgüter enthalten, die im Betrieb gar nicht mehr vorhanden sind (z. B. durch Verschrottung oder Verkauf). Auch können durch betriebliche Umstellungen die Zuordnung zu Kostenstellen oder Produktionssystemen nicht mehr aktuell sein.

Auf Grundlage einer Maschinentaxe kann das Anlagevermögen überprüft und aufgearbeitet werden.
Es wurden vom SV-Büro Preuß Anlagevermögen mit Anschaffungskosten bis zu EUR 200 Mio. überprüft, neu geordnet und automatisch in die neue Software überspielt.









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