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Firmenprofil | Maschinentaxen zur Feuerversicherung


1.)     Wertermittlung für die Feuerversicherung richtet sich nach der sog. Positionen­erläuterung der Industrieversicherer, den Allgem. Bedingungen für die Industrie-Sachversicherung (ABIS) und den Allgem. Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB91).

 

2.)     Nur der Nachweis der Anlagenbuchhaltung reicht nicht, denn diese beinhaltet in erster Linie die Werte nach steuerlichen Erfordernissen.

 

3.)     Auflistung zur Problemstellung Versicherungswerte:

a.)      das Wirtschaftsgut muss ausreichend detailliert beschrieben sein. Bewertungsrelevante Daten müssen erfasst werden, wie Maschinentyp, Hersteller, Leistungsdaten, Ergänzungsinvestitionen, Generalüberholungen mit Kostenangabe.

b.)     Separate Versicherungsverträge, z. B. Elektronikversicherungen, Zeitwertversicherungen, Außenversicherungen, fremdes Eigentum auf dem Versicherungsgelände sind für die Bewertung der Feuerversicherung auszugliedern (Doppelversicherung)!

c.)      Wie wird der Anlagenbestand regelmäßig aktualisiert Zugang / Abgang / Veränderung?

d.)     Sind Miet- und Leasinganlagen berücksichtigt? Wurde bei Übernahme einer Leasinganlage nur der Übernahmewert berücksichtigt? Es muss jedoch der Wiederbeschaffungsneuwert bewertet und versichert werden.

e.)      Sind Maschinen generalüberholt, diese bewirken eine längere Nutzungsdauer. Verlängerte Abschreibung für Abnutzung (AfA).

f.)      Sind sämtliche Eigenleistungen für die Anlagen in voller Höhe erfasst worden? Wurden Zubehör und Ersatzteile aktiviert?

g.)      Liegt der versicherungstechnische Wiederbeschaffungsneuwert möglicherweise über dem Kaufpreis, weil beim Kauf Sonderkonditionen (Messepreise) u. a. gewährt wurden, die jedoch bei einem Schadens-Neuersatz nicht mehr wirken? Wurde eventuell eine Altmaschine in Zahlung gegeben?

h.)      Sind die Kosten für Zoll, Fracht, Verpackung und Montage, Transport­kosten und Hilfsmittel dafür (Unterlegbohlen/Krangestellung) exakt zu den Anschaffungskosten zugeordnet?

i.)       Beruht die Berechnung des Wiederbeschaffungspreises auf Preisindexhochrechnung und ist diese tatsächlich anwendbar? Oder sind Einzelanfertigungen oder Spezial-Umbauten im Bestand, die vom Durchschnitt der statistischen Warengruppen abweichen?

 

Eine Vorab-Feuertaxe durch einen unabhängigen Sachverständigen ist die sicherste Wertermittlung für eine Summenermittlung der Versicherungswerte. Einmal erstellt lässt sich leicht und sehr preisgünstig eine jährliche Fortschreibung der dokumentierten Werte durchführen.

 

Vor dem Schadensfall handeln heißt, ein aktuelles Gutachten in den Händen zu haben. Sowohl Ihr Versicherungsmakler als auch Ihre Versicherung wird es erfahrungsgemäß begrüßen, eine aktuelle Dokumentation vorzufinden, denn ein großes Problem ist die nachträgliche Wertermittlung und Identifizierung der geschädigten Anlagen. Erinnerungswerte der abgeschriebenen Anlagen sind wertlos, denn in der Feuerversicherung gilt. der sog. Neuwertersatz! Der Versicherer befürchtet dabei eine Bereicherung und versucht, Mehrleistungen immer aus einer Entschädigung herauszurechnen!

 

Das Gutachten eines Bewertungsexperten hat die erstaunliche Wirkung einer sog. Beweislastumkehr, denn dann müssen bei Meinungsverschiedenheiten im Schadensfall der Versicherer erst unsere Bewertungsfakten widerlegen.

 

Das sichere Hilfsmittel im betrieblichen Risikomanagement ist immer noch die anlagengerechte Versicherungstaxe eines kompetenten Bewertungs-Experten.



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