1.) Wertermittlung
für die Feuerversicherung richtet sich nach der sog. Positionenerläuterung
der Industrieversicherer, den Allgem. Bedingungen für die
Industrie-Sachversicherung (ABIS) und den Allgem. Bedingungen für die
Feuerversicherung (AFB91).
2.) Nur
der Nachweis der Anlagenbuchhaltung reicht nicht, denn diese beinhaltet in
erster Linie die Werte nach steuerlichen Erfordernissen.
3.) Auflistung zur Problemstellung
Versicherungswerte:
a.) das Wirtschaftsgut muss
ausreichend detailliert beschrieben sein. Bewertungsrelevante Daten müssen
erfasst werden, wie Maschinentyp, Hersteller, Leistungsdaten,
Ergänzungsinvestitionen, Generalüberholungen mit Kostenangabe.
b.) Separate
Versicherungsverträge, z. B. Elektronikversicherungen,
Zeitwertversicherungen, Außenversicherungen, fremdes Eigentum auf dem
Versicherungsgelände sind für die Bewertung der Feuerversicherung
auszugliedern (Doppelversicherung)!
c.) Wie wird der
Anlagenbestand regelmäßig aktualisiert Zugang / Abgang / Veränderung?
d.) Sind Miet- und
Leasinganlagen berücksichtigt? Wurde bei Übernahme einer Leasinganlage nur
der Übernahmewert berücksichtigt? Es muss jedoch der Wiederbeschaffungsneuwert
bewertet und versichert werden.
e.) Sind Maschinen
generalüberholt, diese bewirken eine längere Nutzungsdauer. Verlängerte
Abschreibung für Abnutzung (AfA).
f.) Sind sämtliche
Eigenleistungen für die Anlagen in voller Höhe erfasst worden? Wurden
Zubehör und Ersatzteile aktiviert?
g.) Liegt der versicherungstechnische
Wiederbeschaffungsneuwert möglicherweise über dem Kaufpreis, weil beim Kauf
Sonderkonditionen (Messepreise) u. a. gewährt wurden, die jedoch bei
einem Schadens-Neuersatz nicht mehr wirken? Wurde eventuell eine
Altmaschine in Zahlung gegeben?
h.) Sind die Kosten für
Zoll, Fracht, Verpackung und Montage, Transportkosten und Hilfsmittel
dafür (Unterlegbohlen/Krangestellung) exakt zu den Anschaffungskosten
zugeordnet?
i.) Beruht die Berechnung
des Wiederbeschaffungspreises auf Preisindexhochrechnung und ist diese
tatsächlich anwendbar? Oder sind Einzelanfertigungen oder
Spezial-Umbauten im Bestand, die vom Durchschnitt der statistischen
Warengruppen abweichen?
Eine Vorab-Feuertaxe durch
einen unabhängigen Sachverständigen ist die sicherste Wertermittlung für
eine Summenermittlung der Versicherungswerte. Einmal erstellt lässt sich
leicht und sehr preisgünstig eine jährliche Fortschreibung der
dokumentierten Werte durchführen.
Vor dem Schadensfall handeln
heißt, ein aktuelles Gutachten in den Händen zu haben. Sowohl Ihr
Versicherungsmakler als auch Ihre Versicherung wird es erfahrungsgemäß
begrüßen, eine aktuelle Dokumentation vorzufinden, denn ein großes Problem
ist die nachträgliche Wertermittlung und Identifizierung der geschädigten
Anlagen. Erinnerungswerte der abgeschriebenen Anlagen sind wertlos, denn in
der Feuerversicherung gilt. der sog. Neuwertersatz! Der Versicherer
befürchtet dabei eine Bereicherung und versucht, Mehrleistungen immer aus
einer Entschädigung herauszurechnen!
Das Gutachten eines
Bewertungsexperten hat die erstaunliche Wirkung einer sog. Beweislastumkehr,
denn dann müssen bei Meinungsverschiedenheiten im Schadensfall der
Versicherer erst unsere Bewertungsfakten widerlegen.
Das sichere Hilfsmittel im
betrieblichen Risikomanagement ist immer noch die anlagengerechte
Versicherungstaxe eines kompetenten Bewertungs-Experten.
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